Ausbildungsziele
- Staatliche geprüfte Ensembleleiterin/Staatlich geprüfter Ensembleleiter nach der 2-jährigen Ausbildung
- C-Prüfung in der Fachrichtung Kirchenmusik
- Vorbereitung für eine Eignungsprüfung zur Aufnahme an einer Hochschule für Musik
- Mittlerer Schulabschluss
- Fachlehrerin/Fachlehrer für Musik und Kommunikationstechnik an Grund-, Mittel-, Real-, und Förderschulen – in Zusammenarbeit mit dem Staatsinstitut Ansbach
- Lehrbefähigung zur Unterrichtserteilung an Sing- und Musikschulen nach dem pädagogischen Aufbaujahr der Berufsfachschule für Musik
- Zusatzqualifikation für musikverwandte, pädagogische und soziale Berufe
Möglichkeiten nach der 2-jährigen Ausbildung
- anschließendes 3. Jahr/Pädagogisches Aufbaujahr oder Künstlerisches Aufbaujahr
- Künstlerisches oder pädagogisches Studium an einer Hochschule für Musik nach einer bestandenen Eignungsprüfung
- Lehramtsstudium für allgemeinbildende Schulen an einer Musikhochschule oder Universität
- zweiter Ausbildungsabschnitt am Staatinstitut Ansbach zum Fachlehrer für Musik und Kommunikationstechnik (IT) an Grund-, Mittel-, Real- und Förderschulen
- Studium musikverwandter Studiengänge wie z. B. Musikwissenschaft, Tontechnik, Medien-Management und Media and Acoustical Engeneering
- anschließender Besuch an einer Berufsoberschule/sozialer Zweig (BOS) oder mit besonderer musikalischer Förderung im musischen Zweig an der BOS (Landshut/Schönbrunn) mit dem Ziel der Hochschulreife
- Musiklehrer an Musikschulen oder im privaten Musikunterricht
- nebenberufliche Tätigkeit als Ensembleleiter in der Laienmusik (vokal oder instrumental)
- freiberuflicher Musiker
- Beschäftigung in musikverwandten, pädagogischen oder sozialen Berufen
Andere Bewerber
- Die Berufsfachschule für Musik bietet die Möglichkeit des Gastschulstatus an.
Eine Aufnahmeprüfung hierfür ist erforderlich.
- Das Künstlerische Aufbaujahr ist auch für Bewerber mit allgemeiner oder fachgebundener Hochschulreife möglich, die nicht Schüler einer Berufsfachschule für Musik sind. Das Bestehen einer Aufnahmeprüfung wird vorausgesetzt.
- Die Berufsfachschule für Musik bietet die Möglichkeit des Gastschulstatus an.