Fachrichtungen
Ausbildungsziele
- Staatlich geprüfte/r Ensembleleiter*in nach der 2-jährigen Ausbildung
- C-Prüfung in der Fachrichtung Kirchenmusik
- Vorbereitung für eine Eignungsprüfung zur Aufnahme an einer Hochschule für Musik
- Mittlerer Schulabschluss
- Fachlehrer*in für Musik und Kommunikationstechnik an Grund-, Mittel-, Real-, und Förderschulen – in Zusammenarbeit mit dem Staatsinstitut Ansbach
- Lehrbefähigung zur Unterrichtserteilung an Sing- und Musikschulen nach dem pädagogischen Aufbaujahr der Berufsfachschule für Musik
- Zusatzqualifikation für musikverwandte, pädagogische und soziale Berufe
Möglichkeiten nach der 2-jährigen Ausbildung
- anschließendes 3. Jahr/Pädagogisches Aufbaujahr oder Künstlerisches Aufbaujahr
- Künstlerisches oder pädagogisches Studium an einer Hochschule für Musik nach einer bestandenen Eignungsprüfung
- Lehramtsstudium für allgemeinbildende Schulen an einer Musikhochschule oder Universität
- zweiter Ausbildungsabschnitt am Staatinstitut Ansbach zum/r Fachlehrer*in für Musik und Kommunikationstechnik (IT) an Grund-, Mittel-, Real- und Förderschulen
- Studium musikverwandter Studiengänge wie z. B. Musikwissenschaft, Tontechnik, Medien-Management und Media and Acoustical Engeneering
- anschließender Besuch an einer Berufsoberschule/sozialer Zweig (BOS) oder mit besonderer musikalischer Förderung im musischen Zweig an der BOS (Landshut/Schönbrunn) mit dem Ziel der Hochschulreife
- Musiklehrer*in an Musikschulen oder im privaten Musikunterricht
- nebenberufliche Tätigkeit als Ensembleleiter*in in der Laienmusik (vokal oder instrumental)
- freiberufliche/r Musiker*in
- Beschäftigung in musikverwandten, pädagogischen oder sozialen Berufen
Andere Bewerber
- Die Berufsfachschule für Musik bietet die Möglichkeit des Gastschulstatus an.
Eine Aufnahmeprüfung hierfür ist erforderlich.
- Das Künstlerische Aufbaujahr ist auch für Bewerber mit allgemeiner oder fachgebundener Hochschulreife möglich, die nicht Schüler einer Berufsfachschule für Musik sind. Das Bestehen einer Aufnahmeprüfung wird vorausgesetzt.
- Die Berufsfachschule für Musik bietet die Möglichkeit des Gastschulstatus an.
Künstlerisches Aufbaujahr
Ziel des künstlerischen Aufbaujahres ist es, jungen Absolventen der Berufsfachschule für Musik die Möglichkeit zu geben, bei besonderer Eignung und Leistung in der staatlichen Abschlussprüfung, in einem dritten Schuljahr die praktischen Fähigkeiten und theoretischen Kenntnisse zu vertiefen und damit die Studierfähigkeit entscheidend zu verbessern; Stundentafel.
Voraussetzungen sind nach zweijähriger Ausbildung:
- ein Mittlerer Schulabschluss
- im Abschlusszeugnis einer Berufsfachschule für Musik das Gesamtergebnis “gut” und
- jeweils die Noten “gut” im instrumentalen oder vokalen Hauptfach, im Hauptfach Chorleitung/Ensembleleitung und im Pflichtfach Unterrichtsmethodik des Hauptfachinstruments oder des Gesangs in Grundzügen
Unter bestimmten Bedingungen können auch externe Bewerber in diese Ausbildungsrichtung aufgenommen werden:
- externe Bewerber müssen in einer Eignungsprüfung nachweisen, dass ihr instrumentales bzw. vokales Können und ihre theoretischen Kenntnisse dem Stand der staatlichen Abschlussprüfung einer Berufsfachschule für Musik entsprechen
- externe Bewerber benötigen eine Hochschul- oder Fachhochschulreife
Eine Hospitation im Unterricht ist nach Absprache gerne möglich.
Pädagogisches Aufbaujahr
Das 3. Ausbildungsjahr an der Berufsfachschule für Musik bereitet gezielt auf die pädagogische Zusatzqualifikation vor, die zur Unterrichtserteilung an Musikschulen befähigt. Die Entwicklung der Persönlichkeit als Lehrender ist die primäre Zielsetzung dieses Ausbildungsjahres. Neben dem weiterhin intensiven Hauptfachunterricht (2 Wochenstunden) stehen die Fächer Musikpädagogik, Methodik/Didaktik und Unterrichtspraxis mit den Lehrproben im Mittelpunkt der Ausbildung; Stundentafel.
In Altötting bieten wir zusätzlich das Fach Seminararbeit mit Kindern in Zusammenarbeit mit der Pestalozzischule Neuötting an. Die Schüler*innen des pädagogischen Aufbaujahres haben dabei die Möglichkeit, sich in der musikalischen Früherziehung auszuprobieren.
Voraussetzungen für das pädagogische Ausbildungsjahr:
- ein Mittlerer Schulabschluss
- im Abschlusszeugnis einer Berufsfachschule für Musik das Gesamtergebnis „gut“ und
- jeweils die Noten „gut“ im instrumentalen oder vokalen Hauptfach, im Hauptfach Chorleitung/Ensembleleitung und im Pflichtfach Unterrichtsmethodik des Hauptfachinstruments oder des Gesangs in Grundzügen
Eine Hospitation im Unterricht ist nach Absprache gerne möglich.
Seminararbeit mit Kindern – ein Beitrag der Schülerin Paulina Schima
Die Schüler*innen des pädagogischen Aufbaujahres haben die Möglichkeit, sich in der musikalischen Früherziehung auszuprobieren.
Einmal pro Woche bekommen wir Besuch von einer SVE-Gruppe (Schulvorbereitende Einrichtung) der Pestalozzischule Neuötting. Gemeinsam wird gesungen, getanzt oder auf Orff-Instrumenten musiziert, alles spielerisch angeleitet von Schüler*innen der BfM. Im Vordergrund steht dabei, Vergnügen und Freude an der Musik und an Klängen zu entwickeln sowie in den Kindern die Wahrnehmung des eigenen Körpers zu wecken. Die Arbeit mit der Gruppe ist durchaus herausfordernd, unterdessen ist Spaß immer vorprogrammiert, da die Vorschulkinder den Aufgaben interessiert und kreativ begegnen. Gleichzeitig ist das Angebot eine gute Chance, praktische Erfahrungen zu sammeln sowie Tipps und Hilfestellungen von ausgebildeten Pädagog*innen zu erhalten.Ausbildungskosten
Der Besuch der Berufsfachschule für Musik wird nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) gefördert. Die Höhe der Leistung hängt von den wirtschaftlichen Verhältnissen der Schülerinnen und Schüler oder deren Eltern ab. Die erhaltenen BAföG-Leistungen müssen nach Abschluss der Ausbildung nicht zurückbezahlt werden. BAföG kann beim Landratsamt des Heimatwohnsitzes der Schülerin oder des Schülers beantragt werden.
Nach dem bayerischen Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulweges, werden Vollzeitschülern bis einschließlich Jahrgangsstufe 10 über die kreisfreie Gemeinde oder den Landkreis die Kosten für die notwendige Beförderung zur Ausbildungsstätte ersetzt.
Im Falle einer Umschulung zum Zweitberuf, kann eine finanzielle Unterstützung beim zuständigen Arbeitsamt/Bundesagentur für Arbeit beantragt werden.
An 11 Monaten des Jahres wird ein Schulgeld von monatlich 110,- Euro erhoben.